FOKUS
Herr Zabel und Team haben den Fokus auf der Beratung und Unterstützung von kapitalmarkt-orientierten und mittelständischen Konzernen im Bereich internationale Rechnungslegung, Berichterstattung und Bewertung.
Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei einerseits auf ausgewählten Projekten (Umstellung, Erstellung, Gutachten) im Bereich Konzernabschlüsse nach internationalen Standards (IFRS, US GAAP).
Ein weiterer Schwerpunkt sind Unternehmensbewertungen sowie Bewertungen von Vermögenswerten bei Transaktionen (PPA) oder für bilanzielle Zwecke (Impairment Tests).
Von stark zunehmender globaler Bedeutung sind ESG-Berichtstandards (Environment, Social, Governance). Diese werden gegenwärtig einerseits auf EU-Ebene sowie von nationalen und internationalen Organisationen entwickelt wie andererseits das unter der IFRS Foundation neu geschaffene ISSB verschiedene bestehende Standards zu einem globalen Berichtsstandard zusammenführt.“
Hierauf liegt aktuell der besondere Fokus der Kanzlei.
Notwendige Standardisierung sowie Mess- und Prüfbarkeit von Daten im Umfeld der ESG-Themen zeigen viele Parallelen und Schnittstellen zur Bilanzierung und Finanzberichterstattung und deren Entwicklung im Zuge internationaler Angleichung. Dabei gibt es enge Verbindungen zu Bewertungsfragen und ‑konzepten.
Eine besondere Rolle in Europa spielt die zunehmende Digitalisierung von berichtspflichtigen Daten und deren maschinelle Verarbeitung.
Inhaber
Martin Zabel
‣ Dipl.-Kfm. ‣ Wirtschaftsprüfer ‣ CPA (US) ‣ FSA Zertifizierung (SASB)
Martin Zabel verfügt über jahrzehntelange Erfahrung aus Umstellungs‑, Betreuungs- und Beratungsprojekten mit internationalen Konzernen jeder Größe und vieler Branchen.
Nach 35 Jahren bei großen Adressen (KPMG, Mazars, WEDIT) inkl. 3 Jahren USA sowie als Managing Partner einer Boutique-WPG liegt nun der Fokus in eigener Kanzlei auf den aktuellen Entwicklungen der Nachhaltigkeits-/ESG-Berichterstattung und hierbei relevanten Messgrößen, Wertermittlungen und Unternehmensbewertungen im internationalen Umfeld.
Aus der Teilnahme an einer Banken-Initiative (Digitaler Finanzbericht) sowie vor Jahren an einem XBRL-Pilotprojekt der Deutschen Börse verfügt Martin Zabel über wertvolle Erfahrungen in digitalen Anforderungen und Konzepten.
AUSGEWÄHLTE AUFTRÄGE/MANDATE
‣ Automobilindustrie
‣ Trocknungstechnologie
‣ Textilherstellung/Mode
‣ Infrastruktur
‣ s. IPO
‣ IT (Software, Services)
‣ Versicherung
‣ Energieversorgung
‣ Automobilhersteller
‣ Automobilzulieferer
‣ Mischkonzern
‣ Musikproduktion
‣ Pumpen
‣ Leasingkonstruktion
‣ Reverse Acquisition
‣ Bilanzfälschung
‣ Verpackungsindustrie
‣ Glasherstellung
‣ Automobilzulieferer
‣ Maschinenbau
‣ Medizin. Dienstleistungen
‣ Handwerk
‣ IT
‣ Infrastruktur
‣ Baustoffe
‣ Education
Netzwerk
Die für Konzerne relevanten Entwicklungen und Trends in der Bilanzierung, und Bewertung sowie der Berichterstattung finden international und global statt. Dies galt und gilt für den Kapitalmarkt und in besonderem Maße für die aktuellen Themen im Umfeld der Nachhaltigkeit.
Mit unseren zahlreichen Kontakten in diversen Ländern und dem Engagement in nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen streben wir an, immer auf der Höhe der Trends zu sein. Dies tun wir, um unsere Expertise weiterzuentwickeln, aber auch um dabei zuvorderst die Belange des Mittelstands und von Familienunternehmen zu erkennen und zu vertreten.
News ESG INTERNATIONAL
Seit 2020 hat weltweit die Entwicklung eines global anerkannten Berichtsstandards für Messgrößen und Informationen im Bereich ESG (Environment, Social, Governance) massiv an Fahrt gewonnen. Damit geht einher die Integration dieser Informationen in die bisherige Finanzberichterstattung bzw. den Management Report einerseits wie die Festlegung von Prüfungsanforderungen andererseits.
Im Herbst 2020 verabschiedete das Weltwirtschaftsforum eine Liste von 56 sog. Stakeholder Capitalism Metrics, die verschiedenen bisherigen Standards entnommen worden waren verbunden mit der Ankündigung von etwa 60 globalen Konzernen, diese baldmöglichst zu berichten.
Im Dezember 2020 verabschiedeten 5 global anerkannte Organisationen (Group of 5 – CDP, CDSB, GRI, IIRC, SASB) unter Einbindung der IOSCO eine Absichtserklärung, gemeinsam an der Entwicklung eines einzigen „globally accepted comprehensive corporate reporting system … for sustainability-related financial disclosure“ mitzuwirken.
Die tatsächliche organisatorische Umsetzung im Rahmen eines strukturierten Due Processes wurde einvernehmlich von allen genannten Organisationen der IFRS Foundation bzw. dem IASB aufgetragen.
Im April 2021 verabschiedete die Europäische Kommission den Entwurf einer überarbeiteten CSR-Richtlinie, um mehr Transparenz von wesentlichen ESG-Aspekte zu gewährleisten und die sog. „nichtfinanzielle Berichterstattung“ gleichberechtigt neben die finanzielle Berichterstattung zu stellen.
Die EU-Kommission ist damit global Vorreiter für eine verpflichtende umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung nach EU-eigenen Vorgaben mit einem konkretem Fahrplan und klaren Verantwortlichkeiten mit Blick auf Erstellung, Überwachung und Prüfung dieser Berichterstattung.
Damit zielt die EU auf eine Harmonisierung mit den laufenden Regulierungen im Zuge des Action Plan on Sustainable Finance bzw. des EU Green Deal ab. Die verpflichtende Berichterstattung im Lagebericht wird mittels EU eigener Rechtsakte wirksam und umfasst unmittelbar eine digitale Bereitstellung entlang einer hierzu verabschiedeten EU-Taxonomie sowie eine externe Prüfungspflicht mit zunehmender Qualität.
Aus diesen Maßnahmen der EU wie auf globaler Ebene leiten sich erkennbar und ganz konkret wesentliche neue Berichtspflichten nicht nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen sondern auch zuerst für größere (EU — ab 250 Mitarbeitern) und indirekt im Kern für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe ab.
In sachlicher Hinsicht werden die mit dieser Entwicklung in direkter wie in indirekter Weise gewichtige Auswirkungen sowohl auf die Finanzzahlen und –berichterstattung einerseits wie auf Bewertungen von Unternehmen und Vermögenswerten auf der anderen haben.
Die Europäische Kommission hat in 2021 den Entwurf einer CSR-Richtlinie als Ergänzung und Erweiterung der sog. Non-Financial Reporting Directive verabschiedet. Neu ist dabei, dass für die berichteten Nachhaltigkeitsinformationen eine sog. Limited Assurance verpflichtend ist und darüber hinaus eine Option besteht, dies zu einem späteren Zeitpunkt auf eine sog. Reasonable Assurance aus zu weiten.
Hierzu werden dann auch unabhängige Anbieter von Prüfungsdienstleistungen über die gesetzlichen Abschlussprüfer hinaus autorisiert werden, um hierzu verpflichteten Gesellschaften eine breitere Auswahl an Anbietern von Prüfungsdienstleistungen für Nachhaltigkeitsberichte zu bieten.
Der Entwurf einer CSR-Richtlinie seitens der Europäischen Kommission verpflichtet zu einer unmittelbaren Bereitstellung der berichtspflichtigen Informationen in maschinenlesbarer, sprich: digitaler Form, um diese dann in den sog. European Single Access Point einzuspeisen, welcher im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion eingerichtet werden soll.
Die bereitzustellenden Informationen müssen sich an der EU Taxonomie für Nachhaltigkeitsberichte orientieren.
Referenzen
Besondere Projekte & Arbeitsgruppen
LADEINFRASTRUKTUR ELEKTRO-KFZ AN AUTOBAHNEN
DIGITALE BERICHTERSTATTUNG (XBRL)
EUROP. KOMMISSION / EFRAG
IFRS for SMEs
US PRIVATE PLACEMENTS – RATINGS AUF BASIS HGB
DIGITALE ESG BERICHTE
mit S/W — Lösung zur Umwandlung von Pdf-
basierten Berichtsdaten in XBRL.